1. Grundlagen
Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG) wurde am 11. 12. 2014 im Nationalrat beschlossen1 und dient der Umsetzung der RL 2014/59/EU (BRRD) ins österreichische Recht. Mit dem BaSAG wird zugleich der Vorgänger, das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG), aufgehoben.