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Verjährung des Schadenersatzanspruches bei mehreren Anlageberatungsfehlern

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/249ZFR 2015, 468 Heft 10 v. 14.10.2015

dBGB: §§ 195, 199 Abs 1 Nr 2

Amtliche Leitsätze

Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf verschiedene Aufklärungs- oder Beratungsfehler gestützt, beginnt die Verjährung nicht einheitlich, wenn bezüglich eines Fehlers beziehungsweise Umstands Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt. Vielmehr ist jede Pflichtverletzung verjährungsrechtlich selbstständig zu behandeln (Bestätigung von BGH-Urteilen 24. 3. 2011, III ZR 81/10 WM 2011, 874, und 22. 9. 2011, III ZR 186/10 NJW-RR 2012, 111).

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