vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anpassung der Höchstzinssatzverordnung

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2014/225ZFR 2014, 350 Heft 7 v. 29.10.2014

Mit einer Änderung der Höchstzinssatzverordnung (BGBl II 2014/179) hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung von 1,75 % auf 1,5 % gesenkt.11Verordnung der FMA, mit der die Höchstzinssatzverordnung geändert wird, BGBl II 2014/179 vom 17. 7. 2014.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte