Für das auf einer an der Universität Graz approbierten Dissertation beruhende Werk wurde die Autorin hoch dekoriert: Nach dem "Award of Excellence" des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zuletzt auch mit dem "Wolf Theiss Award 2014" für hervorragende wirtschaftsrechtliche Dissertationen. Europarechtlicher Ausgangspunkt ihrer Forschungen ist Art 8 der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG, der vor Gewähren einer Finanzierung eine Verpflichtung des Kredit- bzw Finanzierungsgebers zur Prüfung der Bonität eines Verbrauchers vorsieht. Als klassischer politischer Kompromiss, der das Ergebnis vieler divergierender Kräfte abbildet, weisen sowohl die Richtlinienbestimmung als auch die Umsetzungen im innerstaatlichen Recht - wie leider so oft - einen hohen Unbestimmtheitsgrad auf. Heinrich widmet sich in ihrer Monografie der Aufgabe, die den Finanzierungsgeber im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung treffenden Pflichten und die daran anknüpfenden zivilrechtlichen Sanktionen bei Pflichtverletzung im Lichte der deutschen und österreichischen Umsetzung der EU-rechtlichen Grundlage zu konkretisieren. Einen erkennbaren Schwerpunkt legt sie dabei auf die österreichische Umsetzung.