Bevor der UVS Wien im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 aufgelöst wird und seine Aufgaben im Bereich des Finanzmarktrechts auf das Bundesverwaltungsgericht per 1. 1. 2014 übergehen, ist ein Rückblick auf seine Rechtsprechungstätigkeit im Jahr 2012 angebracht: Denn auch in diesem Jahr hatte der UVS Wien erneut über viele praxisrelevante finanzmarktrechtliche Problemstellungen als zweite Instanz im Verwaltungsstrafverfahren abzusprechen. Teilweise wurde dabei die bisherige Rechtsprechung bestätigt und verfeinert, teilweise wurden neue Aspekte beleuchtet. Der nachfolgende Beitrag soll in drei Teilen einen ganzheitlichen Überblick über die vom UVS zu einzelnen Bestimmungen des WAG, PKG, KMG, BWG, BörseG sowie InvFG 1993 getroffenen inhaltlichen Aussagen bieten und die jeweiligen rechtlich relevanten Kernaussagen prägnant zusammenfassen. Besonderes Augenmerk wurde auch auf die vom UVS bei der Entscheidungsfindung verwendeten Begriffsdefinitionen sowie die von ihm darunter subsumierten Fälle gelegt, welche sich bei der künftigen Anwendung der Normen als hilfreich erweisen können.