Universität Salzburg
Das derzeit wegen einzelner Praxisfälle auch mit einigem Medienecho diskutierte Phänomen des "Crowdfunding"1 wirft aus der Sicht des Bank- und Kapitalmarktrechts zwei Rechtsprobleme auf:
Zum einen wird über eine Reform des Einlagengeschäfts im BWG nachgedacht. Darin ist angesichts der Rechtsprechung des VwGH2 die wohl wichtigste Voraussetzung dafür zu sehen, dass derartige Modelle - sofern politisch erwünscht - überhaupt funktionieren können.