Drei im Endergebnis höchst unterschiedliche Urteile des OGH im Zusammenhang mit der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) bilden den thematischen Schwerpunkt dieses Hefts. Den Hintergrund bieten die aus der medialen Berichterstattung bekannten Causen "AMIS" sowie "AvW". Zum Schadensfall "AvW" hat der OGH in einer Entscheidung aus dem Jänner 2013 (1 Ob 242/12p) eine Haftung der AeW für die Emission von Genussscheinen grundsätzlich abgelehnt. In der Manier einer rätselhaften Sphinx stellte er die Denksportaufgabe, dass in Missbrauchsfällen eine Entschädigungspflicht auch für Genussscheinemissionen "in Betracht kommen könnte". Eine klare Aussage sucht man vergebens. Die Abweisung des Anspruchs gründet der OGH letztlich auf das Fehlen einer Rückwirkung des Regimes der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen, sodass die Befassung mit der bloßen Eventualität des Gestaltungsmissbrauchs gänzlich überflüssig erscheint, der Rechtssicherheit nicht dienlich ist und mehr Fragen in den Raum stellt, als sie zu lösen imstande ist.