Am 6. 1. 2013 hat die Group of Governors and Heads of Supervision einstimmig die Überarbeitung der Mindeststandards für die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beschlossen. Demnach wird die LCR als wesentlicher Bestandteil der Basel-III-Reformen dem Grunde nach bestätigt. Folgende Änderungen sind hervorhebenswert:
Einbeziehung eines erweiterten Kreises an Aktiva (Level 2B-Aktiva bis zu 15 % des Gesamtpuffers):