Mit 1. 7. 2013 tritt das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz2 (RL-KG) in Kraft. Damit führt Österreich mit einiger Verzögerung als letzter der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine "Bilanzpolizei" ein und unterwirft die Rechnungslegung börsenotierter Unternehmen einer unabhängigen Kontrolle. Dieses auch unter dem Stichwort "Enforcement-Verfahren" gehandelte Verfahren zur inhaltlichen Überprüfung der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen nach IFRS/IAS3 beruht unionsrechtlich auf der IAS-VO4 sowie der Wertpapierinfo-Transparenz-RL,5 die bereits bis 2007 umzusetzen war. Die nationale Ausgestaltung sieht ein zweistufiges Verfahren vor und orientiert sich stark am deutschen Modell. Bei diesem Verfahren wird auf der ersten Stufe ein Verein ("Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung") tätig, dem allerdings keine Hoheitsgewalt zukommt. Wenn ein Unternehmen nicht kooperationsbereit ist oder das Ergebnis der Prüfstelle nicht akzeptiert, kommt die FMA zum Zug. Das neue Kontrollverfahren soll das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte stärken und für zusätzliche Transparenz sorgen.