Kürzlich ist eine Novelle, mit der das ZaDiG geändert wird, im BGBl (I 2013/20, ausgegeben am 11. 1. 2013) kundgemacht worden. Die zugrunde liegende RV (1987 BlgNR 24. GP ) wurde unverändert durch den NR und den BR beschlossen. Um das Ziel eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums zu erreichen ("single euro payment area" - SEPA), sieht die VO (EU) 260/2012 vor, dass inländische Zahlverfahren nur noch bis zum 1. 2. 2014 verwendet werden dürfen, um danach vollständig durch unionsweite Zahlverfahren (SEPA-Zahlverfahren) abgelöst zu werden. Überweisungen und Lastschriften müssen somit ab dem 1. 2. 2014 nach bestimmten rechtlichen und technischen Anforderungen gestaltet sein (vgl dazu auch ZFR 2012/47).