Das BG, mit dem ein Rechnungslegungs-KontrollG (RL-KG) erlassen und das FMABG geändert wird, ist nunmehr im BGBl (I 2013/21, ausgegeben am 11. 1. 2013) kundgemacht worden. Grundlage des BG ist insb die VO (EG) 1606/2002 ("IAS-VO"), die für die konsolidierte Finanzberichterstattung solcher Unternehmen die verpflichtende Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) vorschreibt, sowie die CESR-Standards Nr 1 und 2, die Grundsätze für die Ausgestaltung europäischer Rechnungslegungskontrollsysteme statuieren.