Am 28. 12. 2012 wurde unter BGBl II 2012/517 eine Novelle der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) der FMA kundgemacht. Die GTV dient gem § 40b Abs 1 BWG dazu, Fälle - insb im Zusammenhang mit Staaten - zu identifizieren, in denen laut glaubwürdiger Quelle ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht und hinsichtlich derer Institute daher angehalten sind, verstärkte Sorgfaltspflichten zur Anwendung zu bringen. Als glaubwürdige Quelle iSd BWG dienen die Stellungnahmen der Financial Action Task Force (FATF) zum Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. In der jüngsten Stellungnahme der FATF vom 19. 10. 2012 wird die Republik Ghana nicht mehr auf der Liste jener Staaten geführt, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko besteht. Die GTV war daher entsprechend zu novellieren und trat am 29. 12. 2012 in Kraft.