Zur Überprüfung der Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflichten im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung führt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verstärkt Vor-Ort-Prüfungen auch bei Versicherungsunternehmen durch. In der Folge sollen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen verdeutlicht sowie die Prüfungspraxis der FMA und deren datenschutzrechtliche Konformität dargelegt werden.