Wer haftet für den durch missbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte im Fernabsatz verursachten Schaden? Das Vertragsunternehmen (Händler) oder die Kreditkartengesellschaft (Emittent)? Diese Frage wird in Österreich und Deutschland weiterhin divergierend beantwortet: In Österreich ist die Haftungsüberwälzung in AGB auf den Händler gängige Praxis. In Deutschland ist man hingegen der Auffassung, eine generelle Überwälzung des Missbrauchsrisikos in AGB benachteilige das Vertragsunternehmen unangemessen.