Die verschärfte Vorgangsweise der FMA gegen alternative Investitions- und Finanzierungsmodelle und die Schaffung einer eigenen Abteilung "Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs" haben - losgelöst von der Wertung einer solchen Entwicklung - jedenfalls zu einer bedeutenden rechtsdogmatischen Fortentwicklung mehrerer konzessionspflichtiger Dienstleistungsbegriffe, insb des Einlagengeschäfts, geführt. Der VwGH hatte sich in den letzten Jahren immer wieder mit grundsätzlichen Rechtsfragen in Bezug auf die Konzessionspflicht auseinanderzusetzen. Das gegenständliche Erkenntnis verdient es, näher analysiert zu werden, und bietet Anlass, sich mit weiteren Desiderata auseinanderzusetzen.