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Erhöhung der Garantiefonds für Versicherungsunternehmen

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2012/178ZFR 2012, 342 Heft 7 v. 20.12.2012

Ein Drittel des Eigenmittelerfordernisses von Versicherungsunternehmen bildet der Garantiefonds. § 73 f Abs 2 und 3 VAG legen für die verschiedenen Sparten unterschiedliche Mindestbeträge fest. Da die Erhöhungen des Europäischen Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung11Ab 1. 1. 2010 durch BGBl II 2009/312. nun die 5 %-Schwelle überschritten haben, werden die Mindestbeträge für Garantiefonds ab 1. 1. 2013 auf folgende Beträge angehoben22Dies erfolgt durch Kundmachung der BMF über die Anpassung der Beträge gem § 73f Abs 2 und 3 sowie Anlage D Abschn A Z 1 VAG BGBl 2012/342, ausgegeben am 12. 10. 2012.:

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