Ein Drittel des Eigenmittelerfordernisses von Versicherungsunternehmen bildet der Garantiefonds. § 73 f Abs 2 und 3 VAG legen für die verschiedenen Sparten unterschiedliche Mindestbeträge fest. Da die Erhöhungen des Europäischen Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung1 nun die 5 %-Schwelle überschritten haben, werden die Mindestbeträge für Garantiefonds ab 1. 1. 2013 auf folgende Beträge angehoben2: