Der folgende Beitrag befasst sich zunächst mit den Änderungen der Unverfallbarkeitsfrist und beleuchtet die Neuerungen betreffend die Möglichkeiten des AN, interimistisch Beiträge für jene Zeiten zu leisten, in denen während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses der Entgeltanspruch verkürzt ist oder gänzlich ruht.1 Danach werden die aktuelle Rechtslage zu den AG-Beiträgen dargestellt und die Neuerungen bei der Leistung variabler Beiträge erörtert. Zum Abschluss erfolgt in einem Exkurs eine Prüfung, ob das Urteil des EuGH in der Rs Test-Achats auch Auswirkungen auf die Systeme der betrieblichen Altersvorsorge hat.