Das Betriebspensionsrecht erfährt durch die am 1. 1. 20132 in Kraft tretende Novelle (BGBl I 2012/54) umfangreiche Änderungen.3 Der Gesetzgeber wollte nach eigenen Angaben eine Optimierung des Pensionskassensystems erreichen, um dieses für die Zukunft attraktiver zu machen. Zu diesem Zweck wurde im Pensionskassengesetz (PKG) die Möglichkeit eines Lebensphasenmodells verankert sowie eine Sicherheits-VRG geschaffen, beides in Verbindung mit individuellen Wechsel- bzw Wahlrechten der Berechtigten. Dieser Beitrag beleuchtet Voraussetzungen und Funktionsweise dieser Änderungen sowie Unklarheiten im Gesetz.