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Ausgleichsanspruch und Wettbewerbsverbot des Versicherungsagenten

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2012/123ZFR 2012, 228 Heft 5 v. 19.10.2012

HVertrG § 26d

OGH 21. 12. 2011, 6 Ob 88/11a

Gem § 26d HVertrG gebührt dem Versicherungsvertreter, wenn und soweit keine Ansprüche nach § 26c Abs 1 HVertrG (der hier gem § 29 Abs 4 HVertrG nicht anwendbar ist) bestehen, der Ausgleichsanspruch gem § 24 HVertrG mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Zuführung neuer Kunden oder der wesentlichen Erweiterung bestehender Geschäftsverbindungen die Vermittlung neuer Versicherungsverträge oder die wesentliche Erweiterung bestehender Verträge tritt.

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