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Organaußenhaftung für Anlegerschäden

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2012/124ZFR 2012, 230 Heft 5 v. 19.10.2012

ABGB §§ 874, 1300

AktG § 255

Eine Außenhaftung des Organmitglieds einer Emissionsbank nach allgemeinem Deliktsrecht kommt dann in Betracht, wenn das Organmitglied nicht nur seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, sondern durch sein Handeln gleichzeitig Normen zum Schutz der Gläubiger verletzt.11Siehe auch OGH 28. 2. 2012, 8 Ob 17/12a.

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