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ZFR - Zeitschrift für Finanzmarktrecht
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Gegenüber welchen Mitschuldnern gelten die §§ 25c und 25d KSchG?
Beiträge
Univ.-Prof. Dr. Georg Graf
ZFR 2012/95
ZFR 2012, 165
Heft 4 v. 3.8.2012
Inhalt
1. Die neuere Rsp zur Auslegung des Begriffs Interzession
2. Der sechste Senat legt dagegen Widerspruch ein
3. Die Begründung des sechsten Senats verkennt § 896 ABGB
4. Der Grund der Malaise: Die Gesetzesmaterialien
5. Das methodische Problem
6. Überlegungen zur teleologischen Auslegung des § 25c KSchG
7. Konsequenzen für § 25d KSchG
8. Resümee
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Stichworte
Aufklärungspflicht
Interzession
Kreditvertrag
Mitschuld
Regressanspruch
Verbraucher