Seit dem 1. 4. 2012 ist der Verkauf von Grundstücken stets steuerpflichtig. Die frühere Spekulationsfrist von 10 Jahren, nach deren Ablauf steuerfrei verkauft werden konnte, wurde abgeschafft. Die Besteuerung beträgt einheitlich 25 %. Besondere Bedeutung für die Steuerpraxis haben die Befreiungsbestimmungen. Mit diesem Beitrag soll eine Übersicht über die Neuregelungen geboten werden.1