Im Zusammenhang mit Pensionskassen-(PK-)Zusagen regeln die maßgeblichen Betriebsvereinbarungen (BV) häufig jährliche Nachschusspflichten des AG, die gemeinsam mit den laufenden Beiträgen des AG eine gewisse - idR kompliziert berechnete - Kapitalausstattung für die spätere Pension sicherstellen sollen. Unterlässt der AG die jährliche Zahlung, stellt sich die Frage, welche Verjährungsfrist für diese jährliche Zahlung zur Anwendung zu gelangen hat.