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ESMA: Verstärkte Kooperation mit Drittstaatsbehörden betreffend AIFM-Aufsicht

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2012/79ZFR 2012, 141 Heft 3 v. 18.6.2012

ESMA hat beschlossen, verstärkt mit Drittstaatsbehörden betreffend die Effektuierung der Aufsicht über Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der AIFM-RL fallen, zusammenzuarbeiten. Entsprechende Kooperationsabkommen sollen bis Juli 2013 abgeschlossen werden (http://www.esma.europa.eu/news/ESMA-begins-AIFMD-co-operation-discussions-non-EU-supervisors?t=326&o=home ).

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