Am 14. 3. 2012 ist die VO (EU) 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von CDS im ABl der EU kundgemacht worden (ABl 2012 L 86, 1). Die Verordnung tritt am 1. 11. 2012 in Kraft und steht in diametralem Widerspruch zur bisherigen Staatspraxis, Leerverkäufe zu bestimmten systemrelevanten Finanzinstrumenten ausnahmslos zu untersagen. Leerverkäufe werden grds in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis erlaubt und der Vollzug EU-weit harmonisiert; ESMA wird die Kompetenz eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen zu verhängen. Der zugrunde liegende Kommissionsvorschlag, der weitgehend unverändert angenommen wurde (dazu Gruber/Raschauer, RdW 2011, 321), sieht folgende Eckpunkte des neuen Regimes vor: