Die Kommission hat Mitte April 2012 einen Bericht über die Anwendung der Dritten Geldwäscherichtlinie veröffentlicht (KOM 2012, 168). Im Bericht analysiert die Kommission die Umsetzung der verschiedenen Elemente des geltenden Rechtsrahmens in den MS und deren Anwendung und schlägt mögliche Änderungen der RL vor:
- Berücksichtigung der Änderungen der internationalen Standards durch Integration stärker risikobasierter Elemente,