Anlegerschaden: Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz ablehnt oder Schadenersatz überhaupt verweigert.
OGH 31. 1. 2012, 1 Ob 251/11k