Am 7. 12. 2011 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine VO über Europäische Risikokapitalfonds1 und eine VO über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum veröffentlicht.2 Durch die ggst Rechtsakte sollen europaweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für diese Fondstypen geschaffen werden. Die Wahl der VO als Regelungsinstrument soll nationale Umsetzungsspielräume (weitgehend) ausschließen. Die materiellen Vorschriften der beiden VO sollen ab 22. 7. 2013 in Geltung treten.3