Der VfGH hält die "Bankensteuer" für verfassungsrechtlich unbedenklich. Nach Ansicht der Autoren greift die Begründung des Gerichtshofes aber über weite Strecken zu kurz.
Der VfGH hält die "Bankensteuer" für verfassungsrechtlich unbedenklich. Nach Ansicht der Autoren greift die Begründung des Gerichtshofes aber über weite Strecken zu kurz.