In der jüngeren Vergangenheit haben Fälle für Aufsehen gesorgt, in denen explizit als "mündelsicher" beworbene Anlageformen teils erhebliche Verluste mit sich gebracht haben. Im Lichte dessen soll im vorliegenden Beitrag untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen Immobilien-Investmentfonds zur Veranlagung von Mündelgeld geeignet sind und damit als "mündelsicher" beworben werden dürfen.