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Die Bonitätsprüfung mittels Datenbankabfragen nach § 7 Abs 5 VKrG - sind manche Datenbanken gleicher?

BeiträgeRA Dr. Christian Winternitz, LL.M./Dr. Susanne Jetschgo, M.E.S.ZFR 2012/32ZFR 2012, 63 Heft 2 v. 2.4.2012

§ 7 Abs 5 VKrG sieht die Nichtanwendbarkeit des § 28 Abs 2 DSG vor. Daraus leitet ein Teil der Lehre ab, dass dementsprechend Kreditgeber lediglich die Kleinkreditevidenz und die Warnliste der österreichischen Kreditinstitute zum Zweck des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung durch Hinweis auf vertragswidriges Kundenverhalten als taugliche Datenbanken für die Bonitätsprüfung heranziehen dürften. Die Autoren des nachfolgenden Beitrags bezweifeln diese Ansicht und kommen zu einem anderen Schluss.

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