Die Solvabilität II-RRL2 bringt grundlegende Neuerungen bei der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen. Bislang konzentrierten sich die Diskussionen hauptsächlich auf die Verteilung der Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und das Kapitalmanagement der Versicherungsgruppen. Der vorliegende Beitrag widmet sich hingegen der für die Praxis höchst wichtigen Frage, welche Unternehmen eines Konzerns in die Beaufsichtigung als Versicherungsgruppe einbezogen sind und welche Aufsichtsebenen innerhalb eines Konzerns bestehen können.