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Aufsicht über Versicherungsgruppen bei Solvabilität II11Dieser Betrag gibt die persönliche Meinung der Autoren wieder.

BeiträgeMag. Alexander Peschetz/Dr. Nadine Wiedermann-OndrejZFR 2012/30ZFR 2012, 54 Heft 2 v. 2.4.2012

Die Solvabilität II-RRL22 Vgl Richtlinie 2009/138/EG , ABl L 335/1 vom 17. Dezember 2009 idF Richtlinie 2011/89/EU , ABL L 326/113 vom 8. Dezember 2011; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Solvabilität II-RRL genannt. bringt grundlegende Neuerungen bei der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen. Bislang konzentrierten sich die Diskussionen hauptsächlich auf die Verteilung der Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und das Kapitalmanagement der Versicherungsgruppen. Der vorliegende Beitrag widmet sich hingegen der für die Praxis höchst wichtigen Frage, welche Unternehmen eines Konzerns in die Beaufsichtigung als Versicherungsgruppe einbezogen sind und welche Aufsichtsebenen innerhalb eines Konzerns bestehen können.

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