KMG § 5
1. Die Frage, ob die Kl durch den Werbeprospekt der Bekl unrichtig über die Kapitalgarantie informiert wurden und von der Bekl auf das Risiko der Insolvenz von Emittentin/Garantin hinzuweisen gewesen wären, hat der OGH in der einen ganz gleichgelagerten Parallelfall betreffenden Entscheidung 4 Ob 20/11m unter Hinweis auf die denselben Werbeprospekt betreffende Vorentscheidung 4 Ob 176/10a mit ausführlicher Begründung verneint. Dass damit - und mangels einer sonstigen erheblichen Rechtsfrage - diese Zulässigkeitsvoraussetzung des § 502 Abs 1 ZPO fehlt, hat schon in mehreren weiteren Parallelverfahren dazu geführt, dass (ordentliche oder außerordentliche) Revisionen der Anleger (Kl) zurückzuweisen waren (9 Ob 87/10z; 8 Ob 102/10y; 8 Ob 148/10p; 7 Ob 29/11g; 8 Ob 38/11p; 5 Ob 56/11p; 6 Ob 65/11v; 1 Ob 71/11i).