Die Umsetzung der CRD III im BWG wird durch Novellen der einschlägigen Meldewesenverordnungen, in concreto der Ordnungsnormenausweis-V (ONA-V) und der Verordnung über den Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA-V), begleitet. Die Änderungen betreffen die Bereiche Verbriefungen, Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch, Abwicklungsrisiko im Bankbuch und den Bereich der offenen Fremdwährungspositionen. Weiters wird durch die Änderung der Zahlungsinstitute-Meldeverordnung das Meldewesen für E-Geld-Institute nach dem E-Geld-Gesetz 2010 in das Meldewesen für Zahlungsinstitute integriert. Die Begutachtungsfrist zur Sammelnovelle läuft bis zum 17. 11. 2011. Die erstmalige Anwendung soll für Meldungen zum Stichtag 31. 12. 2011 erfolgen.