Das BG, mit dem das WAG 2007 und die GewO 1994 geändert werden, ist in BGBl I 2011/99 kundgemacht worden (ausgegeben am 16. 11. 2011). Mit der Novelle wird der Beruf des Wertpapiervermittlers als reglementiertes Gewerbe mit eigenem Berufsbild und besonderer Ausbildung samt laufender Weiterbildung für den Vertrieb im Auftrag von Wertpapierfirmen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen neu definiert. Die Änderungen treten mit 1. 9. 2012 in Kraft. Siehe zu den grundlegenden Inhalten der Novelle bereits ZFR 2011/55.