Für die Auslegung des österreichischen Rechts und der nationalen Aufsichtspraxis lohnt es sich dann und wann, über den Tellerrand zu blicken. Die BaFin hat vor Kurzem mehrere
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facheinschlägige Rundschreiben aktualisiert bzw veröffentlicht, die auch für die nationalen Rechtsanwender von Interesse sind.