Im Juli 2011 hat der Basler Ausschuss ein finales Dokument zu den Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Vergütungssysteme veröffentlicht.1 Diese erweiterten Säule 3-Anforderungen zur Offenlegung sollen die bisher uneinheitliche Vergütungspraxis in Kreditinstituten harmonisieren und im Sinne einer effektiven Marktdisziplin die Marktteilnehmer in die Lage versetzen, die Qualität von Vergütungspraktiken bei Kreditinstituten einzuschätzen. Das Papier konkretisiert die Offenlegungsleitlinien, die in den ergänzenden Säule 2-Anforderungen des Basler Ausschusses aus dem Jahre 2009 enthalten sind. Es deckt die wesentlichen Merkmale angemessener Vergütungssysteme ab. Es werden auch die Vorstellungen des Financial Stability Boards zu den Prinzipien angemessener Vergütungspraktiken berücksichtigt.2