Die normativen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Formen von Wertpapierdienstleistungserbringung in Österreich sind durch die weltweite Finanzkrise zunehmend in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion gelangt.1 Der Kreis der am Finanzmarkt tätigen Akteure erscheint für private Anleger im Allgemeinen unübersichtlich, der rechtliche Rahmen zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Besonderen inhomogen. Hintergrund der Heterogenität dieses Rechtsbereichs ist nicht zuletzt das Zusammenspiel von europäischen Integrationsbestrebungen und historisch gewachsener österreichischer Tradition.2 Der vorliegende Beitrag bezweckt demgemäß eine Kompetenzabgrenzung: Es soll an der Definition von Wertpapierdienstleistungen in § 1 Z 2 WAG 2007 anknüpfend eine Systematisierung erfolgen, die eine Abgrenzung der Akteure und ihrer Kompetenzen für den Rechtsunterworfenen vereinfacht.3