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Das neue Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB - Übersicht über die Neuerungen sowie unions- und verfassungsrechtliche Probleme11 Anmerkung: Der Beschluss des OGH 18. 7. 2011, 6 Ob 129/11f konnte in diesen Beitrag nur überblicksmäßig eingearbeitet werden. Dieser Beschluss wird in einem der nächsten Hefte gesondert veröffentlicht werden.

BeiträgeA.Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph UrtzZFR 2011/127ZFR 2011, 222 Heft 5 v. 22.9.2011

§ 283 UGB wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) neu gefasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen im Vergleich zur alten Rechtslage. Außerdem geht der Autor der Frage nach, ob die Neuregelung insb wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz gegen Unionsrecht oder Verfassungsrecht verstößt. Fazit: Die doppelte Verhängung von Zwangsstrafen sowohl gegen Kapitalgesellschaften als auch gegen deren Vorstände bzw Geschäftsführer verstößt gegen den Gleichheitssatz!

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