§ 283 UGB wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) neu gefasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen im Vergleich zur alten Rechtslage. Außerdem geht der Autor der Frage nach, ob die Neuregelung insb wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz gegen Unionsrecht oder Verfassungsrecht verstößt. Fazit: Die doppelte Verhängung von Zwangsstrafen sowohl gegen Kapitalgesellschaften als auch gegen deren Vorstände bzw Geschäftsführer verstößt gegen den Gleichheitssatz!