Vermehrt ist vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung des VwGH in der jüngeren Vergangenheit die Frage nach dem Wesen des Einlagengeschäfts erhoben worden. Die höchstgerichtliche Auffassung zum Umfang der Bankkonzessionspflicht nach § 1 Abs 1 Z 1 BWG hat Zweifel darüber aufkommen lassen, wo die Grenzen des Konzessionsvorbehaltes zu verorten sind und was man unter dem Einlagengeschäft denn zu verstehen habe. Der vorliegende Beitrag nimmt die aktuelle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22. 2. 2006, 2005/17/0195; VwGH 4. 9. 2008, 2008/17/0034; VwGH 7. 10. 2010, 2006/17/0006) zum Anlass, den Begriff des Einlagengeschäfts nach § 1 Abs 1 Z 1 BWG in seiner bank- und unionsrechtlichen Dimension näher zu beleuchten und ihn dem mutmaßlichen Willen des historischen Gesetzgebers entsprechend zu skizzieren.