Im Juni verschickte die FMA eine Novelle der OffV in die Begutachtung. Das Begutachtungsverfahren wurde mit 27. 6. 2011 abgeschlossen. Intention der Novelle ist es, die Bestimmungen über die Offenlegung durch die Kreditinstitute an die Richtlinie 2010/76/EU anzupassen und eine richtlinienkonforme Transparenz der Vergütungspolitik und -praktiken der Institute zu gewährleisten. Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen der OffV ist für den 31. 12. 2011 vorgesehen.