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Novelle der Verordnung der FMA über den internationalen Austausch von Daten der Großkreditevidenz (Großkreditevidenzaustauschverordnung - GKE-AustauschV)

AktuellesBankenaufsichtBearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-Kapfer, LL.M.ZFR 2011/121ZFR 2011, 195 Heft 4 v. 9.8.2011

Mit BGBl II 2010/182 wurde die Novelle der GKE-AustauschV der FMA kundgemacht. Die Änderungen sind mit 1. 7. 2011 in Kraft getreten. Nunmehr findet der Austausch der Daten auch mit der rumänischen Nationalbank statt. Außerdem wurde die Frequenz des Datenaustausches grundsätzlich auf einen Monat umgestellt; lediglich der Deutschen Bundesbank sind die Daten - wie bisher - in vierteljährlichen Abständen zu übermitteln.

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