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FMA Incoming Plattformverordnung (FMA-IPV) und Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfbericht

AktuellesBankrechtBearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-KapferZFR 2010/119ZFR 2010, 192 Heft 4 v. 13.8.2010

Die Incoming Plattform dient als webbasierte Applikation dazu, Daten, Meldungen und Dokumente an FMA und OeNB in einem einheitlichen Format und auf elektronischem Weg einzubringen. Die bisherige papiergebundene Form der Übermittlung wird dadurch ersetzt. Nach einer Einführungsphase wird nunmehr durch die FMA-IPV, welche am 23. 6. 2010 unter BGBl II 2010/184 kundgemacht wurde und am 1. 7. 2010 in Kraft trat, vorgeschrieben, welche Anzeigen, Übermittlungen und Vorlagen zwingend in elektronischer Form an FMA und OeNB zu übermitteln sind. Auch die Anlage zum Prüfbericht wird durch BGBl II 2010/183 an die neue Übermittlungsmodalität im Wege der Incoming Plattform angepasst. Eine Änderung der Anlage zum Prüfbericht für Zahlungsinstitute ist derzeit noch in Begutachtung.

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