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Haftung des Vermögensverwalters: Ersatz des Erfüllungsinteresses

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2010/104ZFR 2010, 179 Heft 4 v. 13.8.2010

Leitsätze (der Redaktion)

ABGB: §§ 1002 f

1. Bei fehlerhafter Anlageberatung gebührt der Vertrauensschaden, der konkret oder abstrakt berechnet werden kann und jedenfalls im rechnerischen Vermögensschaden besteht.

2. Erfolgt die Schadenszufügung aber im Rahmen der Abwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags, so haftet der pflichtwidrig handelnde Vertragspartner für den Nichterfüllungsschaden.

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