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Anfall von Gebühren nur beim Ausdruck von Verträgen nach GebG?

BeiträgeRA Dr. Thomas Ruhm, LL.M./RA Dr. Christopher Toms, LL.M.ZFR 2010/66ZFR 2010, 120 Heft 3 v. 4.6.2010

Nach der im Titel zitierten Entscheidung des UFS Linz stellt sich erneut die in der Literatur bereits oft behandelte Frage, ob der Urkundenbegriff des Gebührengesetzes auch elektronische Urkunden umfasst, die nicht in Papierform ausgedruckt werden. Die Beantwortung dieser Frage hat erhebliche Auswirkungen auf die gebührenrechtliche Praxis.

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