Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat mit 29. 3. 2007 ein Rundschreiben zu Fragen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in Kapitalmarktgesetz (KMG) und Börsegesetz veröffentlicht1). Die FMA geht damit erstmals seit der Übernahme der wesentlichen Vollziehungskompetenzen in der Prospektaufsicht mit ihrer Rechtsansicht zu zentralen Bestimmungen des „neuen“ Prospektrechts an die Öffentlichkeit. Der Veröffentlichung ging eine kurze Konsultation des Rundschreibens unter den Marktteilnehmern voraus.