vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Initiativantrag zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie1)1) Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzerfordernisse in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG , ABl L 390/38.

AktuellesBörserechtbearbeitet von Univ.-Ass. MMag. Dr. Gisela Heindl, Mag. Volker EnziZFR 2007/17ZFR 2007, 58 Heft 1 v. 20.3.2007

Am 14. Dezember 2006 wurde im österreichischen Nationalrat ein Initiativantrag für ein Bundesgesetz eingebracht, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden2)2) Der Initiativantrag sowie der gegenwärtige Stand seiner Behandlung sind abrufbar unter www.parlinkom.gv.at .. Der Antrag zielt auf die Umsetzung der Transparenzrichtlinie. Er kam insofern spät, als Art 31 Abs 1 Transparenz-RL eine Umsetzung der Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 vorschreibt. Diese Frist wurde vom österreichischen Gesetzgeber nicht eingehalten. Mit einer Verabschiedung entsprechender Bestimmungen ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!