Das HaRÄG - und damit das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) - tritt bekanntlich mit 1. Januar 2007 in Kraft. Hier noch einmal kurz die Kernpunkte der Reform:
Ein einheitlicher und umfassender Grundtatbestand nach dem Vorbild des § 1 KSchG löst die Kaufmannstatbestände der §§ 1 bis 7 HGB ab. Die Sonderstellung der freien Berufe und der Land- und Forstwirtschaft wird dabei berücksichtigt.